Nachdem ich vor einigen Jahren bei meinen Internet-Recherchen auf einen Diebstahlfall an der Staatsbibliothek Berlin, bei dem Friedrich Dobe involviert war, aufmerksam geworden bin, möchte ich nun meine Erkenntnisse darstellen. Die umfangreichsten Informationen erhielt ich aus einer Akte aus dem Archiv der Staatsbibliothek Berlin.
Am 20. Februar 1921 wurde die Berliner Öffentlichkeit durch einen Zeitungsartikel in der Morgen-Ausgabe der Täglichen Rundschau über den Diebstahl einer Inkunabel an der Staatsbibliothek informiert. Bei dem verschwundenen Werk handelte es sich um eine 1472 bei dem Augsburger Drucker Johannes Bämler erschienene Petrarca-Ausgabe mit dem Titel Griseldis. Der Dieb blieb unbekannt.
Wohl nachdem dieser Diebstahl aufgefallen war, revidierte die Staatsbibliothek ihre Inkunabel-Abteilung und stellte fest, dass ganze 25 Werke verschwunden waren. (Viele von ihnen tauchten später in der Staatsbibliothek wieder auf.)
Im März 1922 bekam der Oberbibliothekar und Leiter der Inkunabel-Abteilung der Staatsbibliothek Ernst Voulliéme Besuch von zwei Kriminalbeamten. Sie fragten ihn, ob er irgendeine Person für die Diebstähle in Verdacht hätte. Voulliéme verdächtigte den Studienrat Friedrich Dobe, weil dieser auch bei zwei ungeklärten Vorfällen in der Bibliothek des Grauen Klosters im Verdacht stand und in beiden Bibliotheken wissenschaftlich arbeitet.
Daraufhin fand am 27. März 1922 eine erste Hausdurchsuchung bei Friedrich Dobe statt, bei der sieben angeblich der Staatsbibliothek gehörende Inkunabeln und ein Werk, dass angeblich dem Grauen Kloster gehörte, beschlagnahmt wurden. Voulliéme, der als Sachverständiger an der Hausdurchsuchung teilnahm, schrieb später in einer Aktennotiz:
"... Derselbe [Friedrich Dobe] öffnete selbst die Tür, der Krim. Beamte erklärte ihm den Grund unsers Erscheinens, ihn schien eine Schwäche zu befallen, so dass er sich an die Tür lehnen musste. Wir traten ein und ich begann sofort die Durchsicht eines etwa 3m breiten Bücherregals, in dem die Bücher aufgestellt waren. ... Gleich einer der ersten Griffe brachte den Valerius Maximus zu Tage, den ich sofort als Eigentum der Staatsbibliothek erkannte und mit Beschlag belegen ließ. Der Bibliotheksband war abgerissen und der amtliche Stempel, um das Buch unkenntlich zu machen, getilgt. Ebenso bei den anderen beschlagnahmten Büchern. Der neue Einband war von Herrn Dobe selbst hergestellt. In schneller Folge wurden weitere der gesuchten Bücher gefunden, daneben auch eine Anzahl von Drucken, die als Dubletten der Staatsbibliothek von Herrn D. rechtmäßig erworben waren. Schließlich hatten wir 7 - wenn ich nicht irre - Bücher, die alle auf unserer Desideratenliste stehen und einige andere, deren Besitzrecht mir noch zweifelfach schien, beisammen. Höchst wichtig war der Fund von 7 Blättern aus dem im Grauen Kloster befindlichen deutschen Terenz Eunuch, Ulm Dinkmut, die nur durch Dobe selbst gestohlen sein können, er will alle aus einem Pappdeckel herausgelöst haben. Den Besitz der anderen Bücher erklärte er damit, dass er sie von einem Straßenhändler in der Weinmeisterstr. gekauft habe. Von den 2 dem grauen Kloster verlorengegangenen Inkunabeln wurde nichts gefunden."
Gleich am folgenden Tag, den 28. März 1922, unternahm die Polizei eine zweite Hausdurchsuchung. Hierbei wurden sämtliche Farben von Friedrich Dobe beschlagnahmt, denn in dem Buch "Ritter von Thurn" waren sämtliche Holzschnitte ausgemalt, doch bei dem vermissten Exemplar der Staatsbibliothek waren sie es nicht. Dobe wurde also beschuldigt, diese Ausmalungen ausgeführt zu haben.
Am 12. April 1922 kam es zu einer weiteren Hausdurchsuchung. Auch zu dieser hat sich eine Aktennotiz Voulliémes erhalten:
"Am Mittwoch dem 12. April fand eine zweite [in Wirklichkeit dritte] Haussuchung statt, zu der auch Prof. Kern vom Grauen Kloster und als Vertreter des Buchhandels Herr Dr. Homeyer (Firma Breslauer) zugezogen waren. Während Herr Dobe das erste Mal eine ziemliche Portion Frechheit entwickelte, war er diesmal sehr elend, blieb auf dem Sopha liegen oder saß auf dem Lehnstuhl. Es kam dem Krim. Komm. darauf an, für alle Drucke im Besitz des Hrn Dobe den Ursprung, den Vorbesitzer, festzustellen. Bis auf ganz wenige Stücke, darunter 2 Bücher, die keinerlei Kennzeichen trugen und angeblich Geschenke von Dobes Gymn. Direktor, waren es Dubletten der Staatsbibliothek. Beschlagnahmt wurde diesmal zur Feststellung der Herkunft nur ein Missale Brandenburgense. ... [Ansonsten] wurde nichts Verdächtiges gefunden."
Noch am selben Tag, dem 12. April 1922 und am 14. April 1922 wurde in der Presse (Tägliche Rundschau, Berliner Tageblatt, Berliner Volkszeitung) von den Verdächtigungen und Hausdurchsuchungen gegen Friedrich Dobe berichtet. Die Berliner Volkszeitung machte sich in ihrer Morgen-Ausgabe vom 14. April 1922 geradezu lustig über Friedrich Dobe.
"... Nein, dieser Professor ist zu dumm, meditierte [der erdachte Ganove] Strippen-Heinrich weiter. Doch da fiel ihm plötzlich ein, daß die Bücher ja gar nicht gestohlen waren, um verkauft zu werden. ... Ja, warum hatte denn der Studienrat die Bücher an sich gebracht? Lesen konnte er sie doch auch in der Bibliothek! Was lag ihm sonst an den Schmökern? Da stand was von "Liebhaberei". So´n Quatsch. Wenn man klaut, klaut man doch, um Geld zu bekommen, denn ohne Geld kann man nicht leben. Und darum klaut man nicht unnützes Zeug wie Bücher. ... Strippen-Heinrich lachte laut auf. Nein, dieser Schulmeister war offenbar verrückt. Total verrückt..."
Am 15. April 1922 erschien ein Beitrag zu den Diebstählen in der Internationalen Sammlerzeitung in Wien.
Unter dem 3. Oktober 1922 berichtet das Berliner Tageblatt in seiner Morgen-Ausgabe von der am 2. Oktober 1922 stattgefundenen Verhandlung gegen Friedrich Dobe:
"... Dr. Dobe behauptete gestern einen Teil der Bücher von fliegenden Händlern gekauft zu haben. ... Die Verhandlung selbst nahm mehr den Charakter eines wissenschaftlichen Kongresses an als den einer Gerichtssitzung. Der Angeklagte hatte eine Menge alter Folianten mitgebracht. Er bestritt in langen und sehr gelehrten Ausführungen seine Schuld. Auch die Vernehmungen der Sachverständigen ... spielten sich in Form wissenschaftlicher Vorträge ab. Das Gericht vertagte die Verhandlung schließlich zum Zwecke weiterer Ermittlungen."
Ein Jahr später, am 18. Oktober 1923, wurde Friedrich Dobe schließlich wegen eines einfachen und eines fortgesetzten Diebstahls zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Interessanterweise forderte die Staatsanwaltschaft lediglich vier Monate.
Wieder wurde in der lokalen Presse über den Fall berichtet (18. und 19. Okt. 1923: Berliner Tageblatt)
Friedrich Dobe legte gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Revision ein. Dieses wurde im März 1924 vom Reichsgericht verworfen.
Daraufhin verfolgte er das Ziel der Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Wiederaufnahme wurde am 13. Dezember 1924 für den Teil des Urteils für zulässig befunden, der das Berlinische Gymnasiums zum Grauen Kloster betraf. Dabei ging es um die oben von Voulliéme erwähnten 7 Terenz-Blätter.
Mit der Wiederaufnahme hatte Friedrich Dobe Erfolg. Am 9. Oktober 1926 wurde er hinsichtlich der Terenz-Blätter freigesprochen. Seine Gesamtstrafe wurde auf sieben Monate Gefängnis zur Bewährung herabgesetzt. Die Bewährungsfrist wurde bis zum Ende des Jahres 1930 angesetzt.
Der Journalist und Schriftsteller Paul Englisch hat den Diebstahlfall Friedrich Dobe noch mindestens zweimal aufgegriffen. So veröffentlichte Die Kunstauktion im September 1930 einen Aufsatz von ihm mit dem Titel "Bücherdiebe von Klasse". In diesem Aufsatz wurden berühmte Bücherdiebe aus Vergangenheit und Gegenwart vorgestellt. Über Dobe schrieb er:
"... Ein ähnlicher Idealist scheint der Berliner Studienrat Dr. Fr. Dobe gewesen zu sein. Er arbeitete an einem Werke über Wiegendrucke und hatte sich von der Leitung der Staatsbibliothek sowie von dem Bibliothekar des Gymnasiums zum grauen Kloster die Erlaubnis erwirkt, die Bücherbestände dieser beiden Anstalten jederzeit ohne Kontrolle benutzen zu dürfen. Eines Tages meldete Dr. Dobe, er hätte ein ihm geliehenes Buch in der Straßenbahn liegen gelassen. Bald darauf verschwand ein anderes wertvolles Werk, und als man, dadurch stutzig geworden, eine Nachprüfung der Bestände vornahm, wurde festgestellt, daß in der Bibliothek des Gymnasiums zum grauen Kloster 23 und in der Staatsbibliothek 25 Bände fehlten.
Der Verdacht fiel auf Dr. Dobe. Es wurde eine Haussuchung bei ihm vorgenommen, bei der man eine große Anzahl der fehlenden Werke vorfand. Zwar waren einige mit anderen Einbänden versehen, in denen die Bibliotheksstempel fehlten, aber ihre Identität war nicht zweifelhaft.
Dr. Dobe leugnete den Diebstahl und behauptete, die beschlagnahmten Werke an einem Bücherwagen in der Weinmeisterstraße gekauft zu haben. Vermutlich seien die Bücher während der Revolution, als die Staatsbibliothek wiederholt besetzt war, entwendet worden. Allein die Gutachten der Sachverständigen waren für Dr. Dobe belastend. Sie erklärten, daß, selbst wenn er die Bücher an einem Karren gekauft hätte, ihm als Kenner und erfahrenen Sammler sofort der Wert und die Herkunft der Werke hätte klar sein müssen. Auch wiesen deutliche Spuren darauf hin, daß die Stempel der Bibliothek beseitigt worden seien.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, daß er sicher nicht aus Eigennutz gehandelt habe. Dr. Dobe habe die Bücher offenbar für seine wissenschaftliche Arbeit zur Hand haben wollen und sie sich daher angeeignet. Das Urteil lautete auf 9 Monate Gefängnis..."
Ein Jahr später, 1931, erschien in der Monatsschrift Das Kriminal-Magazin, Heft 25 ein weiterer Artike von Paul Englisch. Der Artikel hatte den Namen "Bibliotheksdiebe" und stellte ebenfalls berühmte Bücherdiebe aus Vergangenheit und Gegenwart vor. Hier schrieb er über Dobe:
"... In einem anderen Fall war Gelehrtenehrgeiz die treibende Kraft. Ein Studienrat Dr. D. in Berlin arbeitete an einem umfassenden Werke über Wiegendrucke und hatte deshalb von der Preußischen Staatsbibliothek und vom Bibliothekar des Grauen Klosters in Berlin die Erlaubnis erhalten, die dort vorhandenen Bestände jederzeit ohne Kontrolle benutzen zu dürfen. Dieses Entgegenkommen machte sich D. zunutze und entführte 48 sehr wertvolle Bände. Als man durch Zufall das Verschwinden der Inkunabeln feststellte, förderte eine plötzliche Hausdurchsuchung bei D. die Bücher in seiner Wohnung zutage. D. leugnete und behauptete, die Bücher während der Revolution, als die Staatsbibliothek wiederholt besetzt worden war, auf Bücherkarren gekauft zu haben. Durch Sachverständigen-Gutachten wurde jedoch festgestellt, daß einem Kenner wie Dr. D. die Herkunft der Bücher, selbst wenn seine Angaben auf Wahrheit beruhen würden, nicht hätten verborgen bleiben können. Außerdem fanden sich Spuren beseitigter Stempel des richtigen Eigentümers. Daß dieser Punkt allein nicht ausschlaggebens sein konnte, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache. Denn tatsächlich hat die Staatsbibliothek Dubletten aus ihren Beständen verkauft, ohne ihren Stempel aus den Büchern zu entfernen, so daß die Käufer bei einer Weiterveräußerung in den Verdacht der Hehlerei kamen. Das Gericht hielt Dr. D. jedoch zugute, daß er nicht aus Eigennutz gehandelt, sondern den wissenschaftlichen Ehrgeiz besessen habe, durch größtmögliche Vollständigkeit und Genauigkeit sein Buch zu einem Standardwerk zu machen. Aus diesem Grunde habe er der Versuchung nicht widerstehen können, durch rechtswidrigen Zugriff die benötigten Quellen stets bei sich zu haben. Die Frage, ob er sie nach Fertigstellung seines Werkes wieder unbemerkt dem ursprünglichen Besitzer zurückgebracht hätte, wurde offen gelassen..."
Wir sehen: so richtig genau hat es Englisch mit den Fakten nicht genommen. So werden es plötzlich 48 Bände, die Dobe gestohlen haben soll, wo es doch in Wirklichkeit 8 Werke waren. Auch der weitere Verlauf der Angelegenheit mit Wiederaufnahme und Herabsetzung der Strafe hat Englisch wohl nicht mehr interessiert. Auch die Behauptung, Dobe hätte die Bücher der Staatsbibliothek unbeaufsichtigt nutzen können, ist frei erfunden. Dobes Anwalt schreibt:
"... Auch Professor Voulliéme hat in der Verhandlung betont, daß er hierfür keinen Anhaltspunkt [zum Diebstahl] habe. Die örtlichen Verhältnisse in der Bibliothek schlossen einen solchen Diebstahl auch aus. Denn der Beklagte [Dobe] arbeitete unter ständiger Kontrolle, hatte nicht selbst Zugang zu den Büchern, durfte keine Mappen oder Überzieher mit in den besonderen Saal nehme, musste über Empfang der Bücher quittieren usw..."
Auch literarisch schein der Diebstahlfall Dobe bearbeite worden zu sein. Darauf macht Friedhilde Krause, eine Bibliothekarin der Staatsbibliothek Berlin, in den von ihr herausgegebenen Dienstprotokollen aus der Amtszeit Fritz Milkaus 1921 bis 1923 aufmerksam. In dem Buch Fabian. Die Geschichte eines Moralisten schreibt Erich Kästner 1928 folgendes:
... Fabian nahm ein Likörglas aus dem Schrank und schenkte sich ein. Labude blickte vor sich hin. "Heute morgen war ich dabei, wie sie in der Staatsbibliothek einen Professor festnahmen. Einen Sinologen. Er hat seit einem Jahr seltene Drucke und Bilder der Bibliothek gestohlen und verkauft. Er wurde blaß wie eine Wand, als man ihn verhaftete, und setzte sich erst mal auf die Treppe. Man fütterte ihn mit kaltem Wasser. Dann wurde er abtransportiert."
"Der Mann hat den Beruf verfehlt", sagte Fabian. "Wozu lernt er erst Chinesisch, wenn er zum Schluß vom Stehlen lebt? Es steht schlimm. Jetzt räubern schon die Philologen."
Friedrich Dobe behauptete, dass er die Inkunabeln zur Zeit des Kapp-Putsches im Jahre 1920 in der Weinmeisterstraße einem jungen Manne im Soldatenmantel erhalten zu haben. Um diese Zeit etwas zu beleuchten, folgt nun noch ein Ausschnitt aus dem Zentralblatt für Bibliothekswesen aus dem Jahre 1918:
"... Es mag zum Teil der falschen Auffassung des bisherigen Namens, zum Teil aber auch ihrer Lage an hervorragender Stelle der Stadt zuzuschreiben sein, wenn die Bibliothek [Staatsbibliothek] in den Revolutionstagen vom 9.-12. November in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Unsinnige und gänzlich unbegründete Gerüchte, daß Maschinengewehre auf dem Gebäude aufgestellt seien, daß aus ihm geschossen worden sei, daß ein unterirdischer Gang es mit dem Königlichen Schloß verbinde usw. haben dazu geführt, daß zu wiederholten Malen mit Maschinengewehren blindlings auf und in das Gebäude geschossen worden ist, mit erheblicher Beschädigung des Fassadenschmucks, der Fenster und der Decken der Innenräume, daß Türen mit Handgranaten gesprengt worden sind und Zertrümmerungen in den zunächst zugänglichen Innenräumen stattgefunden haben. Wenig hätte gefehlt, so wäre man mit Minen und Flammenwerfern gegen die angeblich vorhandene Besatzung vorgegangen! Daß größeres Unheil verhütet worden ist, ist zu einem guten Teil der Umsicht und Ruhe des Kastellans Hennig zu verdanken, da obere Beamte zunächst nicht bis zur Bibliothek vordringen konnten und erst weiterhin ein Tages- und Nachtdienst eingerichtet werden konnte. Glücklicherweise ist der Schaden an Sammlungsgegenständen nicht sehr bedeutend: in der Königlichen Bibliothek ist ein Dutzend Bücher erst dadurch beschädigt worden, daß eine angebliche Sicherheitswache am Oberlicht eines Büchermagazins Handgranaten zur Entzündung gebracht hat. In der Universitätsbibliothek ist eine größere Anzahl Bücher durch Schüsse von außen durchbohrt worden. Beide Bibliotheken mußten in der Woche vom 11.-16. November geschlossen bleiben. - Die neuerdings von Zeitungen mehrfach gebrachte Nachricht, daß die "Bibliothek" von Truppenteilen besetzt sei, bezieht sich auf das alte Bibliotheksgebäude am Opernplatz."