Die Beschuldigungen gegen Friedrich Dobe im Zusammenhang mit den Diebstählen von Inkunabeln an der Staatsbibliothek Berlin hatte unmittelbare dienstrechtliche Folgen. Auch über diese fand ich einige Informationen in der Akte aus dem Archiv der Staatsbibliothek.
In Verbindung mit der von der Staatsbibliothek eingereichten Schadenersatzklage gegen Friedrich Dobe, hatte der Anwalt der Staatsbibliothek am 20. Mai 1924 den Oberstudiendirektor Dr. Babick im Sophien-Gymnasium - der Arbeitsstelle Friedrich Dobes - besucht, um Informationen zu Dobes Vermögensverhältnissen zu erlangen. Dort bekam er folgende Nachricht:
"... Bis zum 1. Januar dieses Jahres habe er [Dobe], obwohl schon lange vom Amt suspendiert, noch das volle Gehalt bezogen. Seit dem 1. Januar 1924 bekomme er nur noch die Hälfte des Gehalts, welches sich jetzt nach Abzug der Steuern auf 155 Mark monatlich belaufe und monatlich bezahlt werde. ... Das Provinzialschulkollegium habe jetzt das Disziplinarverfahren eingeleitet..."
Durch das Wiederaufnahmeverfahren ruhte das Disziplinarverfahren. Es wurde im August 1929 wieder aufgenommen. Am 13. August 1929 erfolgte durch einen Untersuchungskommissar des Provinzial-Schulkollegiums eine Besichtigung der Inkunabel-Abteilung der Staatsbibliothek und am 23. August 1929 die Vernehmung von 6 Zeugen in der Staatsbibliothek. Im November 1929 wurden weitere Informationen bei der Staatsbibliothek angefordert. Mehr ist in der Akte nicht zu finden. Aus dem Schuldienst ausgeschieden ist Friedrich Dobe erst im Jahre 1934. Im Jahre 1932 wechselte er seine Stellung. In seiner Personalakte ist seine neue Arbeitsstelle mit "Bln. Lst. Rg." abgekürzt. Bisher konnte ich diese Abkürzung nicht auflösen. Ob dieser Wechsel mit dem Disziplinarverfahren in einem Zusammenhang stand? Ich werde weiter forschen...